Bewilligungen

Die Geschäftstätigkeit und ihre Aufnahme ist in der Schweiz sehr liberal geregelt und braucht in der Regel keine eigentliche Bewilligung. Ausnahmen gibt es Bereichen wo die Interessen und die Sicherheit Dritter geschützt werden müssen. Trotzdem gibt eine grosse Zahl von Bewilligungsverfahren, die im Einzelfall anwendbar sind. Sie betreffen häufig bestimmte Branchen und sind hier, mit Ausnahme der Folgenden, nicht weiter erläutert.

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige

Qualifiziertes Personal und ist für unseren Wirtschaftsstandort unabdingbar. Nicht immer sind diese auf dem heimischen Markt verfügbar, dazu kommt, dass international tätige Unternehmen auf den freien Verkehr ihrer Mitarbeiter angewiesen sind. Die Beschäftigung von Personen aus dem Ausland bedingt in der Regel eine Arbeitsbewilligung. Abhängig von der Aufenthaltszweck, Dauer und Herkunft gibt es verschiedene Bewilligungsformen. Weiterführende Information, Gesuchsformulare usw. befinden sich unter den angegebenen Links. Bei Zweifelsfällen rufen Sei uns an.

Weitere Informationen

- Arbeitsbewilligungen Online e-WorkPermits

- Bundesamt für Migration (Ausländerfragen)

Baubewilligungen

Für Neu- und Umbauten muss in der Standortsgemeinde ein Baugesuch eingereicht werden. Auskünfte geben die Bauämter der jeweiligen Gemeinde. In der Bauordnung sind die üblichen Rahmenbedingungen festgehalten. In Sonderfällen können mit Gestaltungsplänen Sonderbauvorschriften für ein Areal oder Quartier erlassen werden.

Übersicht über weitere Bewilligungen (Kanton Zürich)

Definition

«Obligatorische Anfrage bei einer Behörde, die im allgemeinen mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Aktivität zusammenhängt, und dazu führt, dass diese Behörde explizit oder implizit eine Genehmigung erteilt.»
 

Regionalkonferenz Wirtschaftsförderung Zürcher Oberland

Bankstrasse 8 | Postfach | 8610 Uster | 044 905 40 56 | wrzo@wrzo.ch